Berufskraftfahrer, die regelmäßig im Fernverkehr unterwegs sind, können von attraktiven steuerlichen Pauschalen profitieren. Neben den Verpflegungsmehraufwendungen steht ihnen seit 2020 auch eine spezielle Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer zu. Doch für wie viele Tage darf diese Pauschale angesetzt werden? Aktuell beschäftigt diese Frage sogar den Bundesfinanzhof.
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Schlagwort: Übernachtungspauschale
Auswärtstätigkeit: Neuer Übernachtungspauschbetrag für Berufskraftfahrer
Ab 2020 wird ein neuer Übernachtungspauschbetrag eingeführt. Bisher können Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, keine Übernachtungspauschbeträge geltend machen. Gleichwohl entstehen ihnen Aufwendungen für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten (Dusche, Toilette) sowie für die Reinigung der Schlafkabine im Lkw (Bettwäsche).
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Keine Übernachtungspauschalen für LKW-Fahrer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits am 28. März 2012 entschieden, dass Kraftfahrer, die in der Schlafkabine ihre LKW übernachten, keine Pauschalen für Übernachtungen in Anspruch nehmen dürfen. Trotzdem können Kraftfahrer auch bestimmte Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wie das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben an die Finanzbehörden mitteilt.