Wer Schulden hat und dessen Einkommen gepfändet wird, darf trotzdem nicht mittellos werden. Genau dafür gibt es die Pfändungsfreigrenzen. Sie sollen sicherstellen, dass Schuldnerinnen und Schuldner weiterhin ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten können – etwa für Miete, Lebensmittel, Kleidung und laufende Kosten des Alltags.
Schlagwort: Pfändungsfreigrenzen
Pfändungsfreigrenzen 2025: Höhere Freibeträge ab Juli für Schuldner
Ab Juli 2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland erneut. Was bedeutet das konkret für Schuldner, Arbeitgeber und Banken? Hier erfahren Sie, welche Beträge künftig geschützt sind und wie sich die Änderungen auf Ihr Einkommen auswirken.
Verschuldung: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldnern auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens Geld für das existenziell Notwendige wie Essen, Kleidung und Wohnen bleibt. Und dass sie ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden bis 2020 alle zwei Jahre angepasst, seit 2021 nun jedes Jahr.
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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden bis 2020 alle zwei Jahre angepasst, seit 2021 nun jedes Jahr.
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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2021
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden zuletzt zum 1. Juli 2019 erhöht und werden nun zum 1. Juli 2021 angepasst.




