Schlagwort: Darlehen

Steuerfreier Kindergartenzuschuss: Was gilt bei der Rückzahlung von Beiträgen?

Steuerfreier Kindergartenzuschuss: Was gilt bei der Rückzahlung von Beiträgen?

Zahlen Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter einen Kindergartenzuschuss, damit diese ihre nicht schulpflichtigen Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen unterbringen können, sind die Leistungen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Und natürlich müssen den Mitarbeitern auch tatsächlich entsprechende Kosten entstanden sein. Der Arbeitgeber hat die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren (R 3.33 Abs. 4 LStR).
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Darlehen an Angehörige: Zinsen jetzt mit günstigerem Steuersatz steuerpflichtig

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren. Anders als Banken sind private Darlehensnehmer nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25 %ige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Vielmehr muss der Darlehensgeber selber die Zinseinnahmen versteuern und sie hierzu in seiner Steuererklärung in der „Anlage KAP“ in Zeile 16 (2013) angeben.
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