Warum die Rentenerhöhung auch eine Schattenseite hat

Warum die Rentenerhöhung auch eine Schattenseite hat

Im Juli steigen die Renten – das ist eine gute Nachricht für die Senioren. Doch die Erhöhung hat auch ihre Schattenseite: Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht. Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums aus dem Dezember 2015 werden circa 128.000 Senioren wegen der Rentenerhöhung erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen.

Medienberichten zufolge sollen nun sogar 160.000 Rentner von der Abgabepflicht betroffen sein. Ein paar Euro mehr Rente können für viele Senioren zu einem deutlich höheren Aufwand führen. Denn womöglich müssen sie aufgrund der höheren Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) setzt sich daher bei der Finanzverwaltung für ein einfacheres Steuerformular für Rentner ein. Bisher gibt es die vereinfachte Steuererklärung nur für Arbeitnehmer.

Übersteigen die Renteneinnahmen im Jahr 2016 den Grundfreibetrag – also das steuerfrei zu stellende Existenzminimum – wird im kommenden Jahr eine Steuererklärung fällig. Für das Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete.

Allerdings kann die Rente deutlich über diesen Betrag liegen, denn ein gewisser Anteil der Rente bleibt steuerfrei. Die Berechnung hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Auch Ehepaare, die das Ehegattensplitting bekommen, können eine höhere Rente erhalten ohne Steuern zu zahlen. Senioren sollten prüfen, ob für sie eine Steuererklärung fällig wird. Das zuständige Finanzamt hilft hier weiter.

Hintergrund: Die Bundesregierung hat am 26.April 2016 eine Rentenerhöhung beschlossen. Am 1. Juli 2016 werden die Renten im Westen um 4,25 Prozent und im Osten um 5,95 Prozent steigen. Dies ist das stärkste Plus seit 23 Jahren. Durch die Rentenerhöhung wird für das Jahr 2017 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 720 Millionen Euro gerechnet. Denn seit dem Jahr 2005 unterliegen Altersrenten einer stärkeren Besteuerung.

Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Wer im Jahr 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen ist, bekommt einen steuerfreien Anteil von 50 Prozent. Neurentner sind in diesem Jahr schon mit einem Anteil von 72 Prozent steuerpflichtig. Jede Rentenerhöhung unterliegt aber zu 100 Prozent der Besteuerung, dadurch rutschen auch Alt-Rentner zunehmend in die Steuerpflicht.

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