Nicht immer wissen Eltern genau, ob ihr volljähriges Kind noch studiert, eine Ausbildung macht oder nach einem Studien- oder Ausbildungsplatz sucht. Besonders schwierig wird es, wenn der Kontakt zum Kind abgebrochen ist. Wird weiterhin Kindergeld gezahlt, kann dies später zu einer Rückforderung führen. Denn Kindergeld nach Studienabbruch gibt es nicht allein deshalb weiter, weil die Eltern vom Abbruch nichts wussten.
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Kindergeld trotz Zweitstudium: Wann Freistellungen bei der 20-Stunden-Grenze zählen
Ein volljähriges Kind studiert weiter und arbeitet gleichzeitig mehr als 20 Stunden pro Woche: In solchen Fällen lehnt die Familienkasse Kindergeld häufig ab. Besonders schwierig wird es, wenn das Kind zwar grundsätzlich eine höhere Wochenarbeitszeit hat, vom Arbeitgeber oder Dienstherrn aber wegen Prüfungen, Hausarbeiten oder Praxiszeiten teilweise freigestellt wird. Genau dann stellt sich die Frage: Gilt für das Kindergeld die vereinbarte Arbeitszeit oder die durch Freistellungen tatsächlich reduzierte Arbeitszeit?

