Eigentümer von Ferienwohnungen müssen gelegentlich selbst Hand anlegen – sei es zur Instandhaltung oder Kontrolle des Verwalters. Doch wann dürfen Fahrt- und Verpflegungskosten bei Ferienwohnungen steuerlich abgezogen werden? Die steuerliche Anerkennung ist oft an hohe Anforderungen geknüpft. Erfahren Sie, welche Nachweise notwendig sind, um den Fiskus zu überzeugen.
Schlagwort: Verpflegungsmehraufwand
Auswärtstätigkeit: Kostenloser Snack oder Imbiss als vollwertige Mahlzeit
Oftmals wird anlässlich von Auswärtstätigkeiten, wie Seminaren und Besprechungen, auf Kosten des Arbeitgebers ein Snack oder Imbiss zur Verfügung gestellt, z. B. belegte Brötchen, Brezen, Kuchen, Obst. Im Geschäftsalltag ist das Anbieten von Gebäck oder einem Snack üblich, dient dem positiven Verlauf der Veranstaltung und ist auch für die Konzentration der Teilnehmer hilfreich. Die Frage ist, ob trotz dieser „kleinen Verpflegung“ der Verpflegungspauschbetrag als Werbungskosten abgesetzt oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden kann.
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