Die Verlustverrechnung bei Kapitalanlagen sorgt seit Jahren für Diskussionen. Besonders problematisch wird es, wenn Anleger zwar hohe Verluste aus spekulativen Geschäften erleiden, diese steuerlich aber nicht unmittelbar mit anderen Einkünften verrechnen dürfen. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass trotz erheblicher Vermögensverluste weiterhin Einkommensteuer auf andere Einkünfte zu zahlen ist.
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