Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern Zuschüsse zu Mahlzeiten in Form von Restaurantschecks oder Essenmarken, auch Menüschecks genannt. Die Zuschüsse können als Papier- oder digitale Essenmarken, beispielsweise per App, ausgegeben werden. Arbeitnehmer können sie für ihre arbeitstägliche Verpflegung etwa in Gaststätten, Restaurants, Bäckereien, Metzgereien sowie Lebensmittel- und Feinkostgeschäften einlösen.
Schlagwort: Sachbezug
Firmenfahrräder: Überlassung eines Zweitrades an Angehörige möglich
Firmenfahrräder und E-Bikes an Mitarbeiter zu überlassen hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erlebt. Üblicherweise leasen die Arbeitgeber dabei die Fahrräder und überlassen diese dann den Arbeitnehmern zur beruflichen und privaten Nutzung. Für letztere ist – wie bei der Überlassung eines Dienstwagens – ein Sachbezug zu versteuern, der in aller Regel pauschal ermittelt wird.
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