Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern Zuschüsse zu Mahlzeiten in Form von Restaurantschecks oder Essenmarken, auch Menüschecks genannt. Die Zuschüsse können als Papier- oder digitale Essenmarken, beispielsweise per App, ausgegeben werden. Arbeitnehmer können sie für ihre arbeitstägliche Verpflegung etwa in Gaststätten, Restaurants, Bäckereien, Metzgereien sowie Lebensmittel- und Feinkostgeschäften einlösen.
