Schlagwort: Handwerkerleistung

Reparatur von Smartphones steuerlich absetzbar?

Reparatur von Smartphones steuerlich absetzbar?

Die Kosten für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a EStG). Der Steuerabzug wird gewährt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und in der selbst genutzten Wohnung. Die Frage ist, ob auch Reparaturen von stationären Elektrogeräten, wie zum Beispiel Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, oder Reparaturen von mobilen Geräten, wie zum Beispiel Smartphones und Fernsehgeräte, steuerlich begünstigt sind


Weiterlesen »


Haushaltsnahe Dienstleistung: Wann sind Gartenarbeiten begünstigt?

Haushaltsnahe Dienstleistung: Wann sind Gartenarbeiten begünstigt?

Bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen vermindert sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der entsprechenden Kosten; höchstens sind 20 % von 20.000 Euro, also 4.000 Euro abziehbar. Für Handwerkerleistungen rund um den Haushalt sind ebenfalls 20 % der Aufwendungen abzugsfähig, höchstens allerdings 20 % von 6.000 Euro, also 1.200 Euro (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG). Wie sieht es aber bei Gartenarbeiten  aus?
Weiterlesen »


Handwerkerleistung: Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage steuerbegünstigt

Handwerkerleistung: Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage steuerbegünstigt

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit 20 %, höchstens 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar. Begünstigt sind nur Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Der Steuerabzug wird allerdings nur gewährt für Arbeiten an und in der selbst genutzten Wohnung.

Während der Fiskus nur Maßnahmen innerhalb der Grundstücksgrenzen begünstigen will, sieht der Bundesfinanzhof die erforderliche Verbindung zum Haushalt auch dann noch als gegeben an, wenn die Maßnahme die Grundstücksgrenze überschreitet und exklusiv dem Grundstück dient (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
Weiterlesen »


Handwerkerleistungen: Kleinliche Aufteilung bei Schornsteinfeger-Rechnungen

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind bekanntlich steuerbegünstigt: Diese können mit 20 %, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Und zu den Handwerkern gehört auch der Schornsteinfeger (§ 35a Abs. 3 EStG).
Weiterlesen »