Vierzig Lottomillionäre gab es im ersten Halbjahr in Deutschland allein durch die Lotto-Jackpots von 6 aus 49 und Spiel 77. Die glücklichen Gewinner dürfen sich über eine hundertprozentige Auszahlung der Gewinne freuen. Der Zugriff des Finanzamtes auf die Millionen ist tabu. Trotzdem steht der Fiskus ab dem Tag des Millionengewinns in den Startlöchern. Lesen Sie, warum.
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Autor: Chanice Pöppel
Abgabe der Steuererklärung
Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Sie übertragen Ihre Daten sicher und elektronisch verschlüsselt per Online-Abgabe direkt an das Finanzamt – wahlweise mit Ihrem persönlichen Zertifikat oder mit dem Portalzertifikat von SteuerGo. Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Papier-Abgabe – wahlweise mit elektronischer Datenübermittlung und anschließender Unterschrift oder über die ausgefüllten Steuerformulare. Dabei senden Sie die unterschriebene Steuererklärung zusammen mit den Belegen per Post an Ihr Finanzamt.
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Wie Sie die Steuerfalle Liebhaberei vermeiden können
Das Sammeln von Kunstgegenständen oder die Betreibung eines Weingutes ist nicht nur zeitaufwendig, sondern verursacht auch große Kosten. Wer solche Tätigkeiten lediglich als Hobby betreibt, wird seine Ausgaben kaum beim Finanzamt geltend machen können. Liebhaberei heißt der Begriff, mit dem das Finanzamt die ertragssteuerliche Bedeutung aberkennt und dem Steuerpflichtigen keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt. Um die Kosten für das Hobby also steuerlich absetzen zu können, ist es erforderlich, dem Finanzbeamten plausibel zu machen, dass das Hobby kein Hobby ist, sondern der Erzielung von Einkünften dient.
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