Evitați plățile retroactive
O plată retroactivă nu este posibilă, adică o sumă transferată în august poate fi destinată doar întreținerii din august sau din lunile următoare. Dacă prestațiile de întreținere nu se referă la întregul an calendaristic, ci doar la anumite luni, suma maximă pentru prestațiile de întreținere va fi redusă corespunzător.
Evitați plățile retroactive
Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!
Wer Angehörige im Ausland finanziell unterstützt, muss gegenüber dem Finanzamt umfangreiche Nachweise erbringen. Seit 2007 gelten hierfür besonders strenge Anforderungen, sowohl an die Dokumentation der Zahlung als auch an den Nachweis der Bedürftigkeit der Empfänger.
Beispiel: Abgelehnter Fall durch den BFH
In einem aktuellen Fall lehnte der Bundesfinanzhof (BFH) den steuerlichen Abzug von 5.000 Euro ab, die ein in Deutschland lebender Sohn an seine Eltern in Indonesien gezahlt hatte. Der Nachweis der Bedürftigkeit war unzureichend: Die vorgelegten Bescheinigungen enthielten keine Angaben zu früheren Einkünften oder zur Vermögenslage der Eltern. Laut BFH müssen solche Unterlagen jedoch umfassende Informationen enthalten, etwa über Einkommen vor Beginn der Unterstützung oder vorhandenes Vermögen wie Immobilienbesitz.
Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit
Das Finanzamt akzeptiert Bescheinigungen nur, wenn sie vollständig und detailliert sind. Dazu gehören insbesondere:
- Angaben über Einkommen vor Beginn der Zahlungen
- Informationen zur aktuellen Vermögenslage
- Ausschluss aller relevanten Einkünfte (nicht nur Renten oder Gehälter)
Fehlende Informationen führen regelmäßig zur Ablehnung der Anerkennung als außergewöhnliche Belastung.
Ausnahme: Beweiserleichterungen bei besonderen Umständen
Der BFH betont jedoch, dass die Nachweispflichten zumutbar und realisierbar sein müssen. Bei außergewöhnlichen Umständen – etwa bei Krieg oder fehlender Verwaltungsstruktur im Wohnsitzland der unterhaltenen Person – können Erleichterungen gewährt werden.
Besonderheit bei Familienheimfahrten
Barzahlungen im Rahmen von Familienheimfahrten unterliegen erleichterten Nachweispflichten:
- Wenn Sie bei einer Heimfahrt (z. B. zu Ihrer Familie im Ausland) Bargeld übergeben, müssen Sie den Geldbetrag nicht im Detail nachweisen – solange der Betrag pro Heimfahrt einen Netto-Monatslohn nicht übersteigt.
- Pro Jahr ist ein Höchstbetrag von vier Netto-Monatslöhnen abzüglich anderweitiger Zahlungen begünstigt.
- Wichtig: Die Reise selbst muss nachgewiesen werden – z. B. durch Flugtickets, Tankquittungen oder Visa.
Neue Regel ab 2025: Nur noch Überweisung zulässig
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue gesetzliche Vorgabe:
Unterhaltszahlungen ins Ausland sind nur noch dann abziehbar, wenn sie per Banküberweisung auf ein Konto des Empfängers erfolgen.
Diese Regelung wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 eingeführt (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG) und betrifft alle Geldzuwendungen. Barzahlungen – auch im Rahmen von Familienheimfahrten – werden dann nicht mehr anerkannt.
Hinweis auf Verwaltungsregelungen bei Ausnahmesituationen
In Ausnahmefällen, z. B. bei Kriegsereignissen oder humanitären Krisen, kann die Finanzverwaltung nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen erleichterte Nachweise zulassen.
Unterhalt an Angehörige im Ausland: Strenge Nachweisanforderungen beachten!
Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?
Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Dabei ist zu beachten, dass das Finanzamt diese Zahlungen nur anerkennt, wenn sie im Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Nach Abzug der Unterhaltszahlungen muss Ihr Einkommen ausreichen, um Ihren eigenen Lebensunterhalt sowie den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu sichern. Diese Grenze wird als Opfergrenze bezeichnet.
Keine Opfergrenze bei Unterhaltszahlungen an Ex-Partner
Die Opfergrenze gilt nicht für Unterhaltszahlungen an Ihren Ex-Partner, dauerhaft getrennt lebenden Partner oder einen bedürftigen Lebenspartner, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Berechnung der Opfergrenze
Die Opfergrenze wird anhand Ihres Nettoeinkommens berechnet, das unter anderem Lohn, Kindergeld und Arbeitslosengeld abzüglich Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten umfasst. Für jedes volle 500 Euro Nettoeinkommen beträgt die Opfergrenze 1 Prozent. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt. Maximal werden jedoch 50 Prozent des Nettoeinkommens anerkannt. Der Prozentsatz reduziert sich um 5 Prozent pro Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, sowie um 5 Prozent für den Ehepartner, maximal jedoch um 25 Prozent.
Beispiel zur Berechnung der Opfergrenze
Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Nettoeinkommen beträgt 24.000 Euro im Jahr.
- Nettoeinkommen: 24.000 Euro
- 1 Prozent je 500 Euro = 48 Prozent
- Abzug für Ehepartner: -5 Prozent
- Abzug für zwei Kinder: -10 Prozent
- Verbleibende Opfergrenze: 33 Prozent
Ihre Opfergrenze beträgt somit 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von den 9.000 Euro Unterhaltszahlungen werden 7.920 Euro anerkannt.
Unterhaltshöchstbetrag
Im Jahr 2025 liegt der Unterhaltshöchstbetrag bei 12.096 Euro. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn Sie zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Unterhaltsempfänger übernehmen.
Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?
Pot edita și plăți unice?
Chiar și plățile de întreținere ocazionale sau unice sunt deductibile fiscal în cadrul plăților de întreținere pentru persoanele aflate în nevoie.
În cazul unei plăți unice de întreținere, administrația financiară presupune întotdeauna că aceasta ar trebui să acopere nevoile de întreținere până la sfârșitul anului. Suma maximă de întreținere este redusă pentru lunile anterioare cu o douăsprezecea parte pentru fiecare lună. Dacă efectuați o plată în septembrie, suma maximă de întreținere va fi redusă cu 8/12. Dacă efectuați plata unică deja în ianuarie, suma maximă de întreținere nu va fi redusă. O plată de întreținere în ianuarie asigură astfel suma maximă de întreținere pentru întregul an, dacă persoana susținută este în nevoie pe tot parcursul anului. Plata de întreținere ar trebui să acopere întotdeauna nevoile de trai până la următoarea plată. Nu contează dacă aceste plăți ating suma maximă proporțională.
Excepție
Plățile de întreținere către soț/soție pot fi întotdeauna deduse până la suma maximă de întreținere, indiferent de momentul efectuării plății.
Pot edita și plăți unice?
Sind Barzahlungen an Angehörige im Ausland ab 2025 steuerlich absetzbar?
Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige im Ausland können als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG bis zu einem festgelegten Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Eine zumutbare Eigenbelastung wird hierbei nicht angerechnet.
Bisher: Bargeldmitnahme bei Familienheimfahrten möglich
Bis einschließlich 2024 war der Abzug von Barunterhaltsleistungen auch dann möglich, wenn das Geld im Rahmen einer Familienheimfahrt persönlich überbracht wurde. Eine Familienheimfahrt liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger im Ausland einen Familienhaushalt unterhält, in dem auch der Ehepartner lebt. Besuche bei im Ausland lebenden Kindern oder Eltern gelten hingegen nicht als Familienheimfahrt (BMF-Schreiben vom 6.4.2022, BStBl 2022 I S. 623, Rz. 18).
Bei Familienheimfahrten galt eine Beweiserleichterung: Barzahlungen mussten nicht einzeln nachgewiesen werden, wenn pro Heimfahrt maximal ein Netto-Monatslohn übergeben wurde. Pro Jahr war ein Betrag bis zum Vierfachen dieses Monatslohns abzüglich anderweitig erbrachter und nachgewiesener Unterhaltsleistungen begünstigt. Die Reise musste jedoch stets belegt werden – z. B. durch Fahrkarten, Tankbelege, Visa oder Grenzübertrittsnachweise (BFH-Urteil vom 4.8.1994, BStBl 1995 II S. 114; BMF-Schreiben vom 6.4.2022, Rz. 20).
Ab 2025: Nur noch Banküberweisungen begünstigt
Seit dem 1.1.2025 sind Unterhaltsleistungen nur noch abzugsfähig, wenn sie per Banküberweisung auf das Konto des Empfängers erfolgen (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG, eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2024). Bargeldzahlungen – auch im Rahmen einer Familienheimfahrt – werden steuerlich nicht mehr anerkannt.
Ausnahmen sind nur in besonderen Härtefällen möglich, etwa bei kriegsbedingten Einschränkungen oder fehlender Bankinfrastruktur im Wohnsitzstaat des Unterhaltsempfängers. In solchen Fällen kann das Finanzamt auf Grundlage einer Verwaltungsregelung und nach den allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen ausnahmsweise andere Zahlungswege anerkennen.
Wichtig: Betroffene müssen die besonderen Umstände glaubhaft machen und sich frühzeitig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Dort ist ein formloser Antrag auf Anerkennung der Unterhaltsleistung trotz fehlender Überweisung zu stellen, dem geeignete Nachweise zur Situation im Wohnsitzstaat beizufügen sind (z. B. offizielle Bestätigungen, Lageberichte, Erklärungen internationaler Organisationen).
Sind Barzahlungen an Angehörige im Ausland ab 2025 steuerlich absetzbar?