(2025)
Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von SteuerGo 2025 unterstützt?
Programmumfang nach § 87c AO
Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2025 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
- Steuerhauptformular - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
- Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
- Anlage VOR - Vorsorgeaufwand
- Anlage AV - Riester-Rente (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG)
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N - Doppelte Haushaltsführung (Neu ab 2023)
- Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage R - Renten und andere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
- Anlage R-AUS - Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / ausländischen Rentenverträgen /ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
- Anlage R-AV/bAV - Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
- Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage V-FeWo - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
- Anlage KAP-BET - Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen
- Anlage KAP-INV - Erklärung von Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
- Anlage Corona - Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
- Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
- Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
- Anlage SO - Sonstige Einkünfte
- Anlage SO 1. Teil: Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
- Anlage SO 2. Teil: Hier können Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) angegeben werden.
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte (Neu ab 2023)
- Hinweis: Pauschal besteuerte Einkünfte aus dem Ausland, Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG, Familienstiftungen nach § 15 AStG, Anrechnung ausländischer Steuern bei Sondervergütungen nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG können nicht erfasst werden.
- Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
- Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
- Anlage Energetische Maßnahmen - Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- Anlage Mobilitätsprämie - Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie X zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:
- Anlage N-GRE - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
- Anlage WEIN - Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.