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SteuerGo FAQs

 


(2025) Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind absetzbar?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ce contribuții la asigurarea de boală și îngrijire pot fi deduse?

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben abziehbar – aber nur für die sogenannte Basisabsicherung.

Bei gesetzlich Versicherten kürzt das Finanzamt den Beitrag um 4 % pauschal, da dieser Anteil das Krankengeld abdeckt. Die Kürzung erfolgt nur, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Privatversicherte können ebenfalls nur den Basisbeitrag absetzen. Wahlleistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer) zählen nicht dazu. Sie sind nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen abziehbar, sofern der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen:

  • 1.900 Euro jährlich für Arbeitnehmer und Rentner
  • 2.800 Euro jährlich für Selbstständige

Solange diese Beträge nicht überschritten sind, können auch andere Versicherungen geltend gemacht werden – z. B. Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beispiel: Ein Ehepaar zahlt insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Da es sich um Basisabsicherung handelt, sind die vollen Beiträge abziehbar – auch wenn sie den gemeinsamen Höchstbetrag von 3.800 Euro (2 × 1.900 Euro) übersteigen. Weitere Versicherungen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.