(2025)
Wie wird die Mütterrente besteuert?
Die sogenannte Mütterrente ist eine Rentenerhöhung aufgrund erweiterter Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder.
Sie wird seit Juli 2014 gewährt und beträgt aktuell bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind.
Mütterrente und Steuerrecht
Die Mütterrente gilt steuerlich nicht als gewöhnliche Rentenanpassung, sondern als außerordentliche Neufestsetzung. Daher wird der Rentenfreibetrag neu berechnet, basierend auf dem Rentenbeginn und den Rentenwerten im Folgejahr.
Beispiel:
Eine Rentnerin, die 2007 in Rente ging, erhält ab Juli 2014 für ein Kind 28,61 € monatlich zusätzlich (West). Für das Jahr 2014 ergibt das 171,66 € (6 × 28,61 €). Der Besteuerungsanteil liegt bei 54 %, der steuerfreie Anteil bei 46 %. Die Erhöhung des Rentenfreibetrags berechnet sich nach dem durchschnittlichen Rentenwert 2008 (26,42 €). Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Rentenfreibetrag von 72,92 € (6 × 26,42 € × 46 %).
Früher wurde der Freibetrag einfach aus dem zusätzlichen Rentenbetrag berechnet. Heute erfolgt die Berechnung differenzierter, was häufig zu einem geringeren steuerfreien Betrag führt.
Mütterrente ab 2019
Seit dem 01.01.2019 wurde die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder erneut verlängert – von 24 auf 30 Monate. Damit erhöht sich der Anspruch auf 2,5 Entgeltpunkte pro Kind.
Regelungen:
- Rentenbeginn ab 01.01.2019: Automatische Erhöhung um 0,5 Entgeltpunkte.
- Bereits bestehende Renten: Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten ab Januar 2019.
- Auch Rentner, die 2014 keinen Anspruch hatten, können nun berücksichtigt werden.
- In Sonderfällen (z. B. Adoption, Rückkehr aus dem Ausland) besteht ein Antragsrecht (§ 307d Abs. 5 SGB VI).
Ein Antrag ist in der Regel nicht erforderlich, die Anpassung erfolgt automatisch durch die Rentenversicherung.
BFH-Urteil zur Neuberechnung (X R 24/20)
Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei Rentenerhöhungen durch die Mütterrente eine neue Berechnung des Rentenfreibetrags erforderlich ist. Dabei wird die Mütterrente fiktiv rückwirkend ab dem Rentenbeginn berücksichtigt, und zwar auf Basis der damaligen Rentenwerte.
Die Finanzämter setzen diese Berechnungsmethode mittlerweile um. Sollte der Rentenfreibetrag dennoch zu niedrig erscheinen, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Fazit
Die steuerliche Behandlung der Mütterrente ist komplex, kann aber Einfluss auf den zu versteuernden Rentenanteil haben. Eine korrekte Berechnung des Rentenfreibetrags ist entscheidend. Betroffene Rentner sollten ihre Steuerbescheide sorgfältig prüfen.
Rechner
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