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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:  ... in der Rechnung ausgewiesener Lohnanteil

Geben Sie die im enthaltenen Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten ein. 

Die Höhe des Betrages entnehmen Sie entweder Ihrer Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".

Wichtig: In der "Bescheinigung nach § 35a EStG" werden in der Regel nur die Aufwendungen für die Handwerkerleistungen nach § 35a ausgewiesen. Diese beziehen sich dann auf die Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten. Sie können in diesem Fall in die beiden Felder "Rechnungsbetrag" und "darin enthaltene Lohnanteile" denselben Wert eintragen!