Wer sich ehrenamtlich in einer Gemeinde, Stadt oder einem Landkreis engagiert, kann für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beim Steuerfreibetrag für das kommunale Ehrenamt 2026 gibt es eine wichtige Verbesserung: Seit dem 1.1.2026 können Aufwandsentschädigungen grundsätzlich bis zu 275 Euro monatlich beziehungsweise 3.300 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Je nach Bundesland, Funktion und Größe der Kommune können höhere Beträge gelten.
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