Auch kleine Beträge spielen bei der Steuer eine Rolle. Doch für die Steuernachzahlung gelten besondere Regeln, damit nicht unnötig Aufwand entsteht. Hier erfährst du, wann du Kleinbeträge erst später zahlen musst oder gar nicht bezahlen musst.
Schlagwort: Säumniszuschläge
Säumniszuschläge: Weiter keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit
Säumniszuschläge sorgen regelmäßig für Diskussionen – vor allem wegen ihrer Höhe. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klar gestellt: Seit dem Zinsanstieg im Jahr 2022 bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr an der aktuellen Regelung.
Säumniszuschlag: Verzinsung von 1 Prozent p.M. ist verfassungsgemäß
Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag (§ 240 AO).
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