Viele Eltern setzen auf die Unterstützung der Großeltern bei der Kinderbetreuung. Doch dürfen die Fahrtkosten der Großeltern steuerlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden? Wir zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrtkostenerstattung an Großeltern möglich ist und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Schlagwort: Großeltern
Fahrtkostenersatz an Großeltern für Kinderbetreuung
Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Kann der Fahrtkostenersatz an die Großeltern steuerlich geltend gemacht werden.