Die Vermietung an Angehörige ist steuerlich erlaubt und kann für Vermieter durchaus vorteilhaft sein. Damit das Finanzamt das Mietverhältnis anerkennt und der volle Werbungskostenabzug erhalten bleibt, müssen jedoch einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem die Miethöhe, ein sauber gestalteter Mietvertrag und die tatsächliche Durchführung des Mietverhältnisses spielen eine zentrale Rolle.
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Vermietung an Angehörige: Kleinere Fehler sind steuerlich zu verzeihen
Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, darf die Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn er lediglich 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt. Werden zumindest 66 Prozent der Marktmiete verlangt, muss nicht einmal nachgewiesen werden, dass auf lange Sicht ein Überschuss mit der Vermietung erzielt wird. Doch das Finanzamt ist bei Verträgen zwischen Angehörigen skeptisch und verlangt, dass die Verträge wie unter fremden Dritten abgeschlossen und durchgeführt werden.

