Wer wegen eines neuen Arbeitsplatzes umzieht, kann die Kosten häufig steuerlich geltend machen. Besonders interessant ist dabei eine Frage, die in der Praxis schnell Streit mit dem Finanzamt auslöst: Lassen sich auch Taxikosten für Wohnungsbesichtigungen abziehen? Das Sächsische Finanzgericht hat dazu entschieden, dass solche Kosten als Werbungskosten berücksichtigt werden können, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist und die Aufwendungen nachgewiesen werden.
