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Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf: So vermeiden Sie die Steuerfalle

Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf: So vermeiden Sie die Steuerfalle

Beim Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren droht oft eine Steuerfalle, die viele nicht auf dem Schirm haben: die sogenannte Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf. Besonders bei geerbten Immobilien kann diese überraschend zu einer Steuerpflicht führen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um teure Steuerfolgen zu vermeiden.


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Immobilienverkauf: Kein Spekulationsgewinn trotz kurzzeitiger Vermietung

Immobilienverkauf: Kein Spekulationsgewinn trotz kurzzeitiger Vermietung

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft für den Immobilienverkauf vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
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