Berlin, 02. April 2026 – Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2025 wurden in Deutschland Ende März 2026 verschickt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Steuer-Anwendung SteuerGo. Damit setzt sich ein klarer Trend fort: Die Finanzämter arbeiten nicht nur schnell, sondern regional auch deutlich gleichmäßiger als in den Vorjahren.
Besonders auffällig ist die geringe Streuung zwischen den Bundesländern. Während es in der Vergangenheit noch deutliche Unterschiede beim Bearbeitungsstart gab, liegen die ersten acht Bundesländer in diesem Jahr innerhalb zweier Tage. Deutliche Nachzügler sind kaum noch erkennbar. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Bearbeitungsprozesse bundesweit zunehmend standardisiert und besser aufeinander abgestimmt sind.
Auch im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich eine kontinuierliche Verbesserung. Der Startzeitpunkt der ersten Bescheide bleibt stabil bei Ende März, gleichzeitig verringern sich die Abstände zwischen den Bundesländern deutlich. Auffällige Verzögerungen einzelner Länder treten immer seltener auf.
Felix Bodeewes, Geschäftsführer von SteuerGo, erklärt: „Ein wesentlicher Grund sind wahrscheinlich Fortschritte bei der gemeinsamen Softwareentwicklung von Bund und Ländern für die Steuerverwaltung. Auch die fortschreitende Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von KI tragen zu diesem positiven Ergebnis bei.“
Für Steuerpflichtige bedeutet die Entwicklung vor allem mehr Planbarkeit. Dennoch bleibt ein entscheidender Faktor unverändert: Wer seine Steuererklärung früh abgibt, hat weiterhin die besten Chancen, zu den ersten bearbeiteten Fällen zu gehören und eine mögliche Erstattung schneller zu erhalten.
Die Auswertung berücksichtigt die jeweils ersten 250 Einkommensteuerbescheide pro Bundesland. Quelle: SteuerGo, Stand: 02.04.2026.
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Hallo,
wenn Sie Ihre Steuererklärung mit SteuerGo erstellt haben, nutzen Sie bitte zunächst den Steuerbescheid-Prüfer. Dort werden mögliche Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerbescheid erläutert.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
Also ich kann nicht klagen ich habe in den letzten 2Jahren immer genau das bekommen was steuergo errechnet hat.
Bin sehr zufrieden mal sehen wie 2025 ausfällt.
Hallo,
vielen Dank für Ihr positives Feedback. Es freut uns, dass die Berechnungen von SteuerGo in den vergangenen Jahren mit Ihren Steuerbescheiden übereingestimmt haben. Wir hoffen, dass dies auch für das Steuerjahr 2025 wieder der Fall sein wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de