(2025)
Was ist der Kinderfreibetrag?
Kindergeld und Kinderfreibetrag dienen als steuerliche Entlastung für Eltern, um die finanziellen Belastungen durch ein Kind abzufedern. Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab Geburt automatisch, muss aber schriftlich beantragt werden – in der Regel bei der Familienkasse.
Wichtig: Der Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag steht nicht dem Kind, sondern den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu.
Kindergeld
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und ist steuerfrei. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Es wird in der Regel von der Familienkasse auf das Konto der Eltern überwiesen.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag wird nicht ausgezahlt, sondern bei der Einkommensteuerveranlagung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Er reduziert somit die Steuerlast.
Das Kindergeld gilt als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuerveranlagung automatisch, was für die Eltern günstiger ist – Kindergeld oder Freibetrag (→ Günstigerprüfung).
Kinderfreibeträge im Jahr 2025:
- 6.672 Euro für zusammen veranlagte Eltern
- 3.336 Euro je Elternteil bei Einzelveranlagung
- 2.928 Euro BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung)
Anspruchsdauer
Ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht:
- bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
- bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind sich in einer Ausbildung, einem Studium oder einem Freiwilligendienst befindet
- Unbegrenzt, wenn das Kind behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann

Rechner
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.