Wenn in Ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) Kinderfreibeträge eingetragen sind, wird die Kirchensteuer auf Basis einer sogenannten fiktiven Lohnsteuer berechnet. Dies führt zu einer geringeren monatlichen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht jedoch zu einer Senkung der Lohnsteuer.
Ohne Kinderfreibetrag: Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in Steuerklasse IV, monatliche Kirchensteuer in Berlin: 29,63 Euro.
Mit zwei Kinderfreibeträgen: Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in Steuerklasse IV, monatliche Kirchensteuer in Berlin: 11,21 Euro.