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Feldhilfe: (2020) Einkünfte aus Bauherren-/Erwerbergemeinschaften

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Einkünfte aus Bauherren-/Erwerbergemeinschaften

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte aus Bauherren- oder Erwerbergemeinschaften erzielt haben.

Sind Sie zusammen mit mehreren Personen an einer Bauherren- oder Erwerbergemeinschaft beteiligt, muss eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung" eingereicht werden. Diese erhält dann vom zuständigen Finanzamt einen Feststellungsbescheid. In diesem Bescheid sind alle Miteigentümer mit ihren jeweiligen Anteilen an den Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung eines Grundstücks oder einer Immobilie aufgeführt.