Beim Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren droht oft eine Steuerfalle, die viele nicht auf dem Schirm haben: die sogenannte Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf. Besonders bei geerbten Immobilien kann diese überraschend zu einer Steuerpflicht führen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um teure Steuerfolgen zu vermeiden.
Schlagwort: Steuerfalle
Steuersparmodell Studentenwohnung: Vorsicht bei Verkauf nach dem 25. Lebensjahr
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch hier droht eine Steuerfalle, wenn die Studentenwohnung verkauft werden soll.