Schlagwort: Säumniszuschläge

Säumniszuschläge: Weiter keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Säumniszuschläge: Weiter keine Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Säumniszuschläge sorgen regelmäßig für Diskussionen – vor allem wegen ihrer Höhe. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun klar gestellt: Seit dem Zinsanstieg im Jahr 2022 bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr an der aktuellen Regelung.


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Säumniszuschlag: Verzinsung von 1 Prozent p.M. ist verfassungsgemäß

Säumniszuschlag: Verzinsung von 1 Prozent p.M. ist verfassungsgemäß

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag (§ 240 AO).
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