Schlagwort: Privatnutzung

Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung

Versteuerung des Privatanteils bei Pickup: BFH bestätigt Pflicht zur Ein-Prozent-Regelung

Ein Pickup im Betriebsvermögen muss auch dann nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert werden, wenn im Haushalt bereits mehrere Privatfahrzeuge vorhanden sind. Die Versteuerung des Privatanteils bei Pickup ist verpflichtend, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird – das hat der Bundesfinanzhof mit aktuellem Urteil bekräftigt. Für Unternehmer bedeutet das: Ohne klare Dokumentation gilt der Anscheinsbeweis, dass der Pickup auch privat genutzt wurde.


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Firmenfahrräder: Überlassung an Angehörige möglich

Firmenfahrräder: Überlassung eines Zweitrades an Angehörige möglich

Von der Privatnutzung bis zur Gehaltsumwandlung – wir beleuchten die Details und erklären, wie die aktuellen Regelungen für Firmenfahrräder angewendet werden. Entdecken Sie, wie sich die steuerliche Behandlung von Diensträdern entwickelt hat und welche Auswirkungen dies auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat.


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