Schlagwort: Mindesunterhaltsverordnung

Trennungskinder: Erhöhung des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle

Trennungskinder: Erhöhung des Kindesunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle

Geschiedene und getrennt lebende Väter sowie Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes.
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