Schlagwort: Fortbildungskosten

Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen

Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen

Wer vermietete Immobilien selbst verwaltet und dafür eine kostenpflichtige Fortbildung besucht, kann die Seminarkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Ein aktuelles Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zeigt: Vermieter können ein Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen, wenn die Inhalte ausreichend mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen.
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Profi-Fußballer: Sky-Abonnement als Fortbildungskosten absetzen?

Viele Fußball-Interessierte haben ein Abonnement des Pay-TV-Senders Sky, z.B. für die Programmpakete Fußball Bundesliga und Sport (UEFA Champions League, DFB-Pokal u.a.) zu 49 Euro monatlich oder für das Gesamtpaket zu 59 Euro monatlich. Damit kann das Sportvergnügen gesteigert werden, weshalb die Abo-Gebühren zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zählen. Die Frage ist, ob die Abonnementgebühren bei einem Profi-Fußballspieler beruflich veranlasst sein können und deshalb als Werbungskosten absetzbar sind.
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