Schlagwort: Dienstreisepauschale

Leiharbeitnehmer: Fahrtkosten und Entfernungspauschale

Leiharbeitnehmer: Fahrtkosten und Entfernungspauschale

Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Die Frage ist, ob sie ihre arbeitstäglichen Fahrten zur Entleiherfirma mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je Fahrtkilometer) oder mit der geringeren Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen können. Das wären nur 30 Cent je Entfernungskilometer (2021: 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer; 2022: 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer).


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Teilzeitstudium: Fahrten mit Dienstreisepauschale absetzbar?

Teilzeitstudium: Fahrten mit Dienstreisepauschale absetzbar?

Ein Studium an der Fernuniversität Hagen kann in Form eines Vollzeitstudiums (zeitlicher Umfang von etwa 40 Stunden wöchentlich) oder eines Teilzeitstudiums (überwiegend berufsbegleitend mit etwa 20 Stunden wöchentlich) absolviert werden. Im Rahmen des Fernstudiums sind gelegentliche Fahrten zur Uni auch bei einem Teilzeitstudium erforderlich. Die Frage ist, ob solche Fahrten mit der Dienstreisepauschale oder mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzbar sind.
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Fahrtkosten: Dienststelle ist erste Tätigkeitsstätte für Streifenpolizisten

Fahrtkosten: Dienststelle ist erste Tätigkeitsstätte für Streifenpolizisten

Polizeibeamte im Einsatz- und Streifendienst fahren üblicherweise ihre Dienststelle an und nehmen von dort ihren Dienst im Streifenwagen auf. Zur alten Rechtslage bis 2013 hat der Bundesfinanzhof geklärt, dass die Polizeiwache für Streifenpolizisten keine „regelmäßige Arbeitsstätte“ darstellt und diese folglich eine Auswärtstätigkeit ausüben. Sie sind schwerpunktmäßig überwiegend außerhalb der Dienststelle im Außendienst tätig.
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Auswärtstätigkeit bis 2013: Lkw-Fahrer hat keine regelmäßige Arbeitsstelle

Auswärtstätigkeit bis 2013: Lkw-Fahrer hat keine regelmäßige Arbeitsstelle

Bis einschließlich 2013 galt statt des Begriffs der „ersten Tätigkeitsstätte“ der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte„. Wer über keine solche regelmäßige Arbeitsstätte verfügte, etwa als Lkw-Fahrer, konnte die Fahrten zur Übernahme des Fahrzeugs mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je gefahrenen Km) absetzen und außerdem Verpflegungspauschbeträge beanspruchen. Doch es gab immer wieder Grenzfälle, die auch heute noch die Finanzgerichte beschäftigen.
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Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft

Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft

Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt oft zu Schnee- und Glatteisunfällen. Bezüglich der Schadensregulierung denken die Unfallbeteiligten dann natürlich zuerst an ihre Versicherung. Falls sich jedoch der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, hilft das Finanzamt bei eigenen Schäden. Diese Steuersparchance ist häufig nicht bekannt.
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