Die steuerliche Behandlung des Wohnmobilverkaufs sorgt in der Praxis häufig für Unsicherheit. Gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen stellt sich die Frage, ob ein erzielter Gewinn versteuert werden muss.
Grundsätzlich gilt: Private Veräußerungsgeschäfte können nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig sein. Das betrifft sogenannte andere Wirtschaftsgüter, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.
