Steuerbescheid ändern mit eDaten – das ist möglich, wenn dem Finanzamt übermittelte elektronische Daten fehlerhaft oder verspätet eingegangen sind. Mit § 175b AO hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, wann und wie ein Steuerbescheid korrigiert werden darf – und zwar ohne besondere Voraussetzungen.
Schlagwort: Steueränderung
Steuerbescheid: Verbesserte Bagatellgrenze für Steuerzahler
Hat man Ausgaben in der Steuererklärung vergessen, kann man sie noch nach Erhalt des Steuerbescheids im Wege des Einspruchs geltend machen. Doch wenn sich dann die Steuer zu Ihren Gunsten um weniger als 10 Euro (Bagatellgrenze) verringert, wird das Finanzamt eine Änderung ablehnen. Begründung? Die Kleinbetragsverordnung!
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