Schlagwort: Rentenbeiträge

Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar

Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar

Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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Bundesfreiwilligendienst: Welche Vorteile bietet der Dienst für die Rente?

Während des Bundesfreiwilligendienstes sind die Bufdis in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erwerben Rentenanwartschaften (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB VI). Die Dienstzeit ist Beitragszeit. Der Arbeitgeber bzw. die Einsatzstelle zahlt die Rentenversicherungsbeiträge alleine. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben meldet die maßgeblichen Zeiten an die Rentenversicherung.
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