Schlagwort: Betreuung eines Haustieres

Steuerbonus gilt auch fürs „Gassi gehen“

Steuerbonus gilt auch fürs "Gassi gehen"

Der Bundesfinanzhof hat inzwischen geklärt, dass die Versorgung und Betreuung eines Haustieres – mitsamt den Anfahrtskosten – durch einen Dienstleister eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und deshalb ebenfalls gemäß § 35a EStG steuerbegünstigt ist (BFH-Urteil vom 3.9.2015, VI R 13/15). Strittig war lange Zeit die Frage, ob der Steuerbonus auch für das Ausführen eines Hundes („Gassi gehen“) über die Grundstücksgrenzen hinaus steuerbegünstigt ist?


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Steuerbonus auch für das Ausführen eines Hundes

Steuerbonus auch für das Ausführen eines Hundes

Gegen die frühere ablehnende Haltung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof inzwischen geklärt, dass die Versorgung und Betreuung eines Haustieres – wie z.B. das Ausführen eines Hundes – durch einen Dienstleister eine haushaltsnahe Dienstleistung darstellt und deshalb gemäß § 35a EStG steuerbegünstigt ist. Die Kosten sind mit 20 % direkt von der Steuerschuld abziehbar (BFH-Urteil vom 3.9.2015, VI R 13/15). Allerdings muss man dabei einiges beachten.
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