Steuererklärung 2017: Neues Freitextfeld – Was das bedeutet

Steuererklärung 2017: Neues Freitextfeld - Was das bedeutet
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In der Einkommensteuererklärung 2017 stößt man im Hauptformular in Zeile 98 auf ein Freitextfeld mit kuriosem Text und ist gar sehr verwundert: „Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift ‚Ergänzende Angaben zur Steuererklärung‘ gekennzeichnet ist.“ Was bedeutet das?

Weil die Steuererklärungen in immer stärkeren Maße maschinell bearbeitet werden, will der Fiskus Ihnen mit diesem Freitextfeld die Möglichkeit geben, individuelle Angaben zu machen, die nach Ihrer Auffassung Anlass für eine manuelle Bearbeitung und Prüfung durch den Finanzbeamten sein sollten. Dazu tragen Sie im Auswahlfeld eine „1“ ein und machen auf einem Zusatzblatt Ihre Ausführungen zu Angaben und Sachverhalten, die im Formular keinen Platz finden, sowie zu Ihrer Rechtsauffassung, die von der amtlichen Auffassung abweicht.

Die Anlage bezeichnen Sie als „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“, und diese wird dann Bestandteil der Steuererklärung. So erreichen Sie, dass Ihre Steuererklärung nicht automationsgestützt erfolgt, sondern die Erklärung durch den Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Um dies zu verdeutlichen, ist im Formular folgender Hinweis enthalten:

„Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte eine ‚1‘ ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde.“

Wenn Sie wünschen, dass der Finanzbeamte sich Ihre Steuererklärung genauer ansieht, sollten Sie in Zeile 98 Eintragungen vornehmen. Falls Sie dies nicht wünschen, unterlassen Sie hier einen Eintrag. Sie sollten in Zeile 98 jedoch keine Eintragung vornehmen, wenn Sie mit der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen.

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit Lohnsteuer kompakt erstellen, können Sie Ihre abweichenden Angaben, Sachverhalte oder Ihre von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung niederschreiben können. Der Inhalt dieses Textfeldes wird zusammen mit den übrigen Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

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