Rentenerhöhung ab Juli 2023

Rentenanpassung: Rentenerhöhung ab Juli 2023

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland können ab Juli 2023 wieder mit einer Rentenerhöhung rechnen. Im Vorjahr waren die Renten im Westen um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent angehoben worden. Grundsätzlich sind die Renten an die Lohnentwicklung im Vorjahr gekoppelt.

Aktuell steigen zum 1.7.2023 die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Der aktuelle Rentenwert steigt also von 36,02 Euro auf 37,60 Euro (West) und von 35,52 Euro auf 37,60 Euro (Ost). Damit gilt in West und Ost nun ein gleich hoher Rentenwert. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen.

  • Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,50 Prozent in den alten Ländern und 6,78 Prozent in den neuen Ländern. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
  • Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit -0,1 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus.
  • Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben ist, wirkt sich der so genannte Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.
  • Mit einer Niveauschutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt für das Jahr 2023 nach der berechneten Rentenanpassung 48,15 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten und die Niveauschutzklausel greift nicht.
  • Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die Angleichungsschritte an das West-Niveau relevant. Das so genannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz garantiert den Ruheständlern in den neuen Ländern, dass ihre Renten noch bis 2024 jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte stärker steigen als die der West-Rentner. In diesem Jahr muss der aktuelle Rentenwert mindestens 99,3 Prozent des Westwerts erreichen. Aber bedingt durch die gute Lohnentwicklung wird dieser Wert übertroffen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den Westwert angehoben. Die vollständige Angleichung der Rentenwerte zwischen West und Ost ist damit ein Jahr früher abgeschlossen als gesetzlich vorgesehen.
  • Der Nachholfaktor wurde 2022 wieder aktiviert, hat aber im Jahre 2023 keine Relevanz. Im Vorjahr sorgte der Faktor dafür, dass die nicht vorgenommene Rentenminderung des Jahres 2021 mit der Rentenerhöhung 2022 verrechnet wurde.

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