In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2013

Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2013 am Herzen, daher nehmen wir das Feedback unserer Nutzer sehr ernst und bemühen uns stets Wünsche und Anregungen umzusetzen.

Rückblick 2012

Bereits im vergangenen Jahr konnten wir zahlreiche Verbesserungen unseres Programms umsetzen. Dank vieler Hinweise unserer Kunden wurde unter anderem die Datenübernahme für Steuerfälle aus dem Vorjahr verbessert, die Suche innerhalb der Steuererklärung optimiert und zu vielen Eingaben feldbezogene Hilfen ergänzt.

Mitte 2012 wurde die Bezahlung komplett überarbeitet, so dass jetzt neben PayPal und Lastschriftzahlungen auch schnell und unkompliziert per Sofortüberweisung bezahlt werden kann. Zudem wurde die Einlösung von Gutscheincodes, die wir z.B. gemeinsam mit Groupon oder DailyDeal angeboten haben, deutlich vereinfacht.

Neben diesen sichtbaren Neuerungen gab es auch zahlreiche technische Änderungen, die man nicht auf den ersten Blick bemerkt! Dank neuer Server-Architektur können wir mit Lohnsteuer kompakt mehr Nutzern gleichzeitig die Bearbeitung der Steuererklärung anbieten. Dadurch ist die Bearbeitung eines Steuerfalls insgesamt noch schneller geworden. Die Berechnung der Steuererstattung wird ebenfalls schneller aktualisiert, so dass bereits kurz nach einer Eingabe auch die voraussichtliche Steuererstattung neu berechnet wurde.

Aus Sicherheitsgründen und um alle neuen Funktionen von Lohnsteuer kompakt nutzen zu können, ist es empfehlenswert einen möglichst aktuellen Browser zu nutzen. Wir empfehlen Google Chrome oder Mozilla Firefox.

Die wichtigsten Neuerungen 2013

Anzeige des elektronischen Steuerbescheids
Ab Mitte Januar werden wir alle Kunden, die Ihre Steuererklärung für 2012 per ELSTER abgeben, die Möglichkeit bieten, auch den elektronischen Steuerbescheid bei Ihrem Finanzamt abzurufen und online in Ihrem Kundenkonto zu verwalten. Die Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch Lohnsteuer kompakt, war Voraussetzung für die wohl wichtigste Neuerung 2013: Der automatischen Prüfung der Steuerbescheide durch Lohnsteuer kompakt.

Bescheidprüfung und Hilfe beim Einlegen von Einsprüchen
Besonders viele Kunden haben 2012 immer wieder nachgefragt, warum die Steuererstattung in Ihrem Steuerbescheid von der Berechnung von Lohnsteuer kompakt abweicht. Leider konnten wir diese Frage nicht immer zur vollen Zufriedenheit aller Kunden beantworten, da es einfach zu viele Gründe gibt, die zu einer abweichenden Steuerberechnung führen können.

Meistens berücksichtigt das Finanzamt Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht, weil Belege nicht oder nur unvollständig eingereicht wurden. In diesem Zusammenhang kam daher auch immer die Frage auf, wie man am besten gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid vorgeht.

Da unser Kundenservice keine individuelle Steuerberatung anbieten darf, mussten wir eine möglichst intelligente, technische Lösung zum Auffinden von Abweichungen im Steuerbescheid entwickeln. Daher bieten wir voraussichtlich ab Februar ein besonderes Feature an: Die Prüfung des elektronischen Steuerbescheids auf Fehler. Wurde eine Abweichung zu Ihren Ungunsten in der Berechnung des Finanzamts gefunden, werden Ihnen verschiedene Handlungsalternativen angeboten.

Getrennte Veranlagung
Was lange währt, wird endlich gut: Zum Jahresanfang 2013 wird es bei Lohnsteuer kompakt auch möglich sein, die Steuererklärung von Eheleuten neben der “normalen” Zusammenveranlagung auch im Rahmen der getrennte Veranlagung abzugeben.

In der Regel ist die Zusammenveranlagung für verheiratete Steuerpflichtige die bessere Wahl. Daher werden bei Lohnsteuer kompakt immer alle Angaben eines zusammenveranlagten Ehepaares abgefragt. Auch wenn Sie sich getrennt veranlagen lassen wollen, müssen Sie alle Daten für den Ehemann und die Ehefrau eingeben. Anhand der gemeinsamen Angaben wird im Veranlagungscheck automatisch geprüft, welche Veranlagungsform für Sie steuerlich vorteilhafter ist.

Im Rahmen der getrennten Veranlagung übermitteln Sie dann ohne zusätzliche Kosten die zwei Steuererklärungen für die beiden Ehepartner per ELSTER an das Finanzamt. Die Abgabe der getrennten Veranlagung ist ab dem Veranlagungsjahr 2012 nur per ELSTER möglich. Frühere Steuerjahre und die Abgabe in Papierform werden nicht unterstützt.

Verbesserter Kundenservice

Auch für unseren Kundenservice stehen im ersten Quartal 2013 technische Neuerungen an: Dank der Einführung eines neuen Managementsystems werden wir Ihre Anfragen zukünftig noch schneller beantworten können.

Alle Kundenanfragen werden in der Zukunft unabhängig vom Kommunikationsweg zentral verwaltet. Dabei ist es egal, ob Sie Ihre Frage per E-Mail oder Chat, über Facebook, Google Plus, Twitter, als Kommentar zu einem Artikel oder in unserem Forum stellen. Sie erhalten immer schnellstmöglich eine Antwort.

Ihre Vorschläge und Wünsche
Damit wir auch zukünftig Lohnsteuer kompakt zielgerichtet weiterentwickeln können, brauchen wir Ihre Hilfe! Welche Verbesserungsvorschläge haben Sie für Lohnsteuer kompakt? Welche Funktionen sollten wir zusätzlich anbieten?

Schreiben Sie uns eine E-Mail (kundenservice@lohnsteuer-kompakt.de), nutzen Sie die Kommentarfunktion zu diesem Artikel!

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