Der digitale Steuerbescheid sollte ab 2026 Pflicht werden – doch diese Pflicht wurde verschoben. Viele Steuerzahler fragen sich nun, ob sie ihren digitalen Steuerbescheid schon bekommen, ob weiterhin ein Bescheid per Post kommt und wer von der Änderung überhaupt betroffen ist. Dieser Artikel erklärt leicht verständlich, was beim digitalen Steuerbescheid jetzt gilt, ab wann die Pflicht greift und was du aktuell beachten solltest.
Warum der Steuerbescheid digital werden soll
Die Umstellung auf den digitalen Steuerbescheid ist Teil der umfassenden Digitalisierung der Steuerverwaltung. Ziel ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, Kosten zu senken und den Versand von Papierpost deutlich zu reduzieren.
Die rechtliche Grundlage für diese Änderungen findet sich unter anderem im Gesetzgebungsverfahren zum Bürokratieabbau. Maßgeblich ist hierbei die aktuelle Bundesratsdrucksache 0695/25, insbesondere Artikel 8, Seite 27, in der die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden geregelt wird.
Wann die digitale Zustellung starten soll
Ursprüngliche Planung: Pflicht ab 1. Januar 2026
Nach der ursprünglichen gesetzlichen Planung sollten Steuerbescheide ab dem 1. Januar 2026 grundsätzlich elektronisch bekanntgegeben werden, wenn die Steuererklärung digital übermittelt wurde. Papierbescheide wären dann nicht mehr automatisch versendet worden.
Auch der Deutsche Steuerberaterverband hat diese Planung frühzeitig aufgegriffen und erste offene Fragen zur Umsetzung thematisiert (DStV-Update zum digitalen Steuerbescheid).
Aktuelle Entwicklung: Pflicht auf 2027 verschoben
Inzwischen ist klar: Die verpflichtende Einführung wird verschoben. Nach aktuellen politischen Planungen soll die Pflicht zum digitalen Steuerbescheid erst ab 2027 greifen. Das Jahr 2026 gilt damit als Übergangsphase.
Über diese Verschiebung wurde auch in der Wirtschaftspresse berichtet. So weist die WirtschaftsWoche darauf hin, dass der spätere Start unter anderem der technischen Vorbereitung und der Entlastung der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen dienen soll.
Wie die Bekanntgabe künftig funktioniert
Der digitale Steuerbescheid wird nicht per E-Mail versendet, sondern elektronisch zum Abruf bereitgestellt. In der Regel erfolgt dies über das ELSTER-Portal, wo der Bescheid zukünftig als Dokument hinterlegt wird.
Rechtlich gilt der Steuerbescheid auch dann als bekanntgegeben, wenn er ausschließlich elektronisch bereitgestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnen gesetzliche Fristen zu laufen. Steuerzahler müssen daher sicherstellen, dass sie ihre digitalen Zugänge regelmäßig prüfen.
Was du jetzt konkret tun solltest
Durch die verschobene Pflicht stellt sich für viele Steuerzahler die Frage, ob sie bereits betroffen sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
Entscheidend ist vor allem, ob ein ELSTER-Konto genutzt wird.
Betrifft der digitale Steuerbescheid nur Nutzer mit ELSTER-Konto?
Nicht ausschließlich – aber vor allem! Der digitale Steuerbescheid kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn die Steuererklärung elektronisch über ELSTER oder über eine Steuersoftware abgegeben wird. In diesen Fällen stellt die Finanzverwaltung den Steuerbescheid zunehmend elektronisch bereit.
Wer kein ELSTER-Konto nutzt und seine Steuererklärung weiterhin in Papierform einreicht, erhält den Steuerbescheid in der Praxis weiterhin per Post.
Wie widersprechen Nutzer mit ELSTER-Konto der digitalen Zustellung?
Bürger mit ELSTER-Konto können der elektronischen Bekanntgabe formlos widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerspruch kann entweder dauerhaft oder nur für einen einzelnen Steuerbescheid erklärt werden.
Der Widerspruch erfolgt:
- über eine Nachricht an das Finanzamt im ELSTER-Portal oder
- schriftlich per Brief an das zuständige Finanzamt.
Nach dem Widerspruch werden Steuerbescheide auch zukünftig postalisch zugestellt.
Wie können Steuerzahler ohne ELSTER-Konto widersprechen?
Wer kein ELSTER-Konto nutzt, muss in der Regel nichts unternehmen, solange keine elektronische Abgabe erfolgt. Die Zustellung erfolgt weiterhin per Post.
Ein Widerspruch kann bei Bedarf dennoch schriftlich an das Finanzamt gerichtet werden. Ein digitales Konto ist hierfür nicht erforderlich.
Kurz gesagt
Die Pflicht zum digitalen Steuerbescheid wird später eingeführt als ursprünglich geplant. 2026 dient voraussichtlich als Übergangsjahr, verbindlich wird die digitale Zustellung wohl erst ab 2027. Steuerzahler behalten weiterhin das Recht, der digitalen Bekanntgabe zu widersprechen und einen Steuerbescheid per Post zu erhalten.
