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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Tragen Sie hier bitte Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern

geleistet wurden.

Geben Sie hier nur Beiträge, die Sie selbst getragen haben (also ggf. abzüglich Arbeitgeberzuschuss).

Arbeitgeberzuschüsse erfassen Sie im Feld "Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen".

Bitte beachten Sie:
Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.