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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2014) Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung

Zu den sonstigen Beitragszahlungen an die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gehören Beitragszahlungen, die Sie im Jahr 2014 für die Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) geleistet haben:

  • (freiwillige) Beiträge zur Basisabsicherung
  • Zusatzbeiträge zur Basisabsicherung
  • Erstattungen und Zuschüsse zur Basisabsicherung

Wichtig: Alle bereits in den Bereichen "Lohnsteuerbescheinigung" oder "Renten" erfassten Beiträge, tragen Sie hier bitte nicht noch einmal ein. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.