Schlagwort: Zuwendungsbestätigung

Spenden ab 2025: Nur mit Eintrag im Zuwendungsempfängerregister

Spenden ab 2025: Nur mit Eintrag im Zuwendungsempfängerregister

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für den steuerlichen Abzug von Spenden an ausländische Organisationen. Spenden können nur noch berücksichtigt werden, wenn der Empfänger im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist – ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit.


Weiterlesen »


Höhere Grenze für vereinfachten Spendennachweis

Höhere Grenze für vereinfachten Spendennachweis

Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge müssen durch eine formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (umgangssprachlich: Spendennachweis) nachgewiesen werden. Ohne Zuwendungsbestätigung gibt es keine Steuerermäßigung! Dieser Beleg ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.


Weiterlesen »


Spenden: Gutes tun wird vom Fiskus belohnt

Spenden können Sie komplett als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte für gute Zwecke stiften, wird Ihnen dieser Teil erst fürs nächste Jahr angerechnet. Ein Limit gibt es für Zuwendungen an politische Parteien. Hier sind bis zu 1.650 Euro (Verheiratete 3.300 Euro) im Jahr abzugsfähig.
Weiterlesen »