Schlagwort: Verzinsungszeitraum

Steuererklärung 2019: Jetzt freiwillige Steuervorauszahlung zahlen

Steuererklärung 2019: Jetzt freiwillige Steuervorauszahlung zahlen

Wer derzeit noch auf seinen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2019 wartet und mit einer Nachzahlung rechnet, sollte im Februar oder März 2021 eine freiwillige Steuervorauszahlung auf die zu erwartende Steuerschuld leisten. So kann die Verzinsung der Nachzahlung, die nach derzeitigem Recht immerhin 0,5 Prozent pro Monat beträgt, vermieden werden. Wirksamer kann man kaum Geld sparen.


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