Schlagwort: Übungsleitertätigkeit

Wenn die Ausgaben für die Übungsleitertätigkeit höher sind als die Einnahmen…

Wenn die Ausgaben für die Übungsleitertätigkeit höher sind als die Einnahmen...

Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen.
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