Schlagwort: Rentenabschläge

Frührentner: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monate

Frührentner: Abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren plus 4 Monate

Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen dafür lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Im Jahre 2022 erreichte der Jahrgang 1959 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 11,4 Prozent beziehen. Die abschlagsfreie Rente gibt es die Rente erst mit 66 Jahren und 2 Monaten.
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