Schlagwort: Renovierungskosten

Home-Office: Vorsteuerabzug bei Vermietung an den Arbeitgeber

Home-Office: Vorsteuerabzug bei Vermietung an den Arbeitgeber

Viele Arbeitnehmer befinden sich nach vor wie im Home-Office. Zuweilen vermieten Arbeitnehmer ihr häusliches Büro oder eine ganze Arbeitswohnung auch an den Arbeitgeber, weil ein vorrangig betriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Nutzung der Räumlichkeiten besteht (siehe dazu die vorhergehende Meldung mit den entsprechenden Abgrenzungsfragen). Sofern das Mietverhältnis in einkommensteuerlicher Hinsicht anzuerkennen ist, bestehen auch umsatzsteuerlich grundsätzlich keine Bedenken gegen dessen Berücksichtigung im Rahmen des Vorsteuerabzug s, sofern der Vermieter zulässigerweise zur Umsatzststeuerpflicht optiert.
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„Zuhause im Glück“-Teilnehmer müssen Renovierung versteuern

"Zuhause im Glück"-Teilnehmer müssen Renovierung versteuern

Beim Fernsehformat „Zuhause im Glück“ werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Dabei überlässt der Eigentümer sein Haus für die Filmaufnahmen der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtet er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumt er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte an den Filmaufnahmen ein. Hierfür erhält der Eigentümer zwar kein Geld, er braucht jedoch die Renovierungskosten nicht zu bezahlen.
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