Wer an einer Personengesellschaft beteiligt ist, denkt bei Steuerfristen oft zuerst an die eigene Einkommensteuererklärung. Bei einer GbR, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft kommt jedoch eine weitere Erklärung hinzu: die Feststellungserklärung. Wird sie verspätet abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag bei Feststellungserklärung entstehen – selbst dann, wenn bei den Gesellschaftern am Ende keine Einkommensteuernachzahlung anfällt.