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Verspätungszuschlag bei Feststellungserklärung: BFH verschärft Fristen für Personengesellschaften

Wer an einer Personengesellschaft beteiligt ist, denkt bei Steuerfristen oft zuerst an die eigene Einkommensteuererklärung. Bei einer GbR, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft kommt jedoch eine weitere Erklärung hinzu: die Feststellungserklärung. Wird sie verspätet abgegeben, kann ein Verspätungszuschlag bei Feststellungserklärung entstehen – selbst dann, wenn bei den Gesellschaftern am Ende keine Einkommensteuernachzahlung anfällt.


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