Schlagwort: Glaubensverschiedene Ehe

Glaubensverschiedene Ehe: Besonderes Kirchgeld trotz eigenem Einkommen?

Glaubensverschiedene Ehe: Besonderes Kirchgeld trotz eigenem Einkommen?

Um eine glaubensverschiedene Ehe handelt es sich, wenn nur ein Ehegatte einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und der andere Ehegatte entweder konfessionslos oder Mitglied einer nicht-steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Es ist keine Seltenheit, dass der gut verdienende Ehepartner aus der Kirche austritt und der nicht erwerbstätige Ehepartner mit den Kindern weiterhin Mitglied der Kirchengemeinschaft bleibt. Wer aber denkt, dass nun überhaupt keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden muss, der irrt. Es gibt nämlich das besondere Kirchgeld.


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